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Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen

Bezuschussung osteopathischer Behandlungen

Liebe Patienten,

die Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen zur Bezuschussung osteopathischer Behandlungen ändern sich leider recht häufig und sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Bezuschussung erfolgt.

Sollte sich Ihre Krankenkasse (BKK,DAK, AOK, Barmer …) nicht (mehr) an einer Bezuschussung beteiligen, erkundigen Sie sich bitte nach unsereren ermäßigten Selbstzahlertarifen.     

Diese können Sie direkt vor oder nach der Behandlung an der Rezeption  bezahlen.                       

Privat,-Beihilfe und Zusatzversicherten (Heilpraktiker) werden i.d.R. die Kosten zum großen Teil erstattet.